Wahlarztordination für
Wahlarztordination für
Schlossgasse 20/1, 2490 Ebenfurth
Als Wahlärztin biete ich Ihnen ausreichend Zeit und Ruhe, um mich Ihrem Anliegen widmen zu können.
Als Wahlärztin stehe ich mit keiner Krankenkasse im direkten Vertragsverhältnis. Die Kosten meiner ärztlichen Behandlung können direkt, oder per Überweisung gezahlt werden.
Die Honorarnote schicken Sie mit einem kurzen Schreiben welches Ihren Namen, Adresse, Versicherungsnummer und Kontoverbindung enthält an Ihre Krankenkasse (Versicherungsträger) mit der Bitte um „Kostenerstattung und Überweisung des Ihnen zustehenden Betrages auf das angegebene Konto“.
Die Rückerstattungskosten variieren je nach Krankenkasse und auch Häufigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen, und entsprechen etwa 80% jenes Betrages, den ein Kassenvertragsarzt für die entsprechende Leistung erhält.
Honorare:
Psychiatrisch-fachärztliche Erstordination (60 Min.) EUR 150,-
Psychiatrisch-fachärztliche Folgeordination (30 Min.) EUR 80,-; (50 Min.) EUR 120,-
Bitte beachten Sie, dass jede Form schriftlicher Befunde/ Atteste/ Fachärztliche Stellungnahmen nach entsprechendem Umfang und damit zeitlichem Aufwand abgerechnet werden müssen.
Termine können bis zu 24h vorher abgesagt werden, ohne dass ein Honorar dafür verrechnet wird.
Hausbesuche im Umkreis von 10 km nach Vereinbarung.
Gerne beantworte ich Fragen zu Honorar und Rückerstattung vorab.
Nützliche Links – Formular Rückerstattung Wahlarzthonorar:
Wgkk
Ögk
SVS
KFA
BVA